Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sollen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen
dürfen.
Allen Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, steht gemäß Art. 6 unseres Grundgesetzes die elterliche Sorge für ihr Kind zu.
Auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sollen zusammen Kinder bekommen, adoptieren und aufziehen
dürfen.
Allen Eltern, egal ob verheiratet oder nicht, steht gemäß Art. 6 unseres Grundgesetzes die elterliche Sorge für ihr Kind zu.