Konten für Geflüchtete

Am heuti­gen Montag, den 31.08.2015, versuchten mehrere Göttinger
Flüchtlinge erneut an der Sparkassen-Filiale am Kreishaus ein Konto
einzurichten. Wie schon vor einem Monat wurde ihnen dieses Recht
verwehrt mit der Begründung, dass ihre Ausweispapiere keine
ausreichenede Legitimationsgrundlage hierfür böten, da sie nicht als
“Passersatz” ausgestellt waren. Die Angestellten bezogen sich auf das
sogenannte Geldwäschegesetz, also eine gesetzliche Regelung, die
offiziell dem Kampf gegen organisierte Kriminalität (nämlich dem
“Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten”) dienen soll.

In der Vergangenheit war immer wieder angekündigt worden, dass die
Möglichkeit einer Kontoeröffnung für Flüchtlinge bestünde. So hieß es am
2. April im Göttinger Tageblatt, “geduldete Flüchtlinge können ab
sofort in Göttingen ein Geldkonto eröffnen”1. Mittlerweile teilte die
Göttinger Stadtverwaltung mit, dass die neue Regelung lediglich für
“Flüchtlinge mit einer gültigen Aufenthaltsgestattung” (GT vom
20.08.2015) gelte. Dies betrifft somit nur einen sehr kleinen Teil der
Geflüchteten, aber keineswegs Geduldete.

Seit län­gerem wird von Geflüchteten und Unterstützer_​innen gefordert,
dass Geflüchtete auch mit Dul­dungssta­tus endlich Girokon­ten
erhal­ten. Die Ver­fü­gung über ein Konto ist in den aller­meis­ten
Fällen Voraus­set­zung für den Ein­tritt in Arbeits– und
Mietver­hält­nisse sowie für viele Kaufverträge. Wenn Überweisungen
(bspw. für Energiekosten oder andere Rechnungen) ohne bestehendes Konto
ausgeführt werden müssen, so erhebt die Sparkasse zusätzliche
Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 Euro. Zu diesen Benachteili­gun­gen
kommt die Praxis der monatlichen Barauszahlung der Sozialleis­tun­gen im
Neuen Rathaus. Bisher müssen die Betrof­fe­nen Monat­sende für
Monat­sende, in einzel­nen Fällen auch Woche für Woche bei der Behörde
vor­sprechen, um dort die ihnen zuste­hen­den Geld­be­träge abzu­holen.
Das stun­den­lange Warten im tris­ten Ein­gangs­bere­ich des Rathauses
mit über hun­dert Per­so­nen stellt ins­beson­dere für Eltern oder
Kranke eine extrem stres­sige Sit­u­a­tion dar.

“Für Flüchtlinge werden gezielt bürokratische Hürden aufgebaut, die eine
volle gesellschaftliche Teilhabe und gleiche Rechte für alle verhindern.
Offenbar ist kein politischer Wille vorhanden, gleiche Rechte für alle
Menschen auch nur bei den selbstverständlichen und alltäglichen
Angelegenheiten wie der Einrichtung eines Kontos zu ermöglichen.”, so
eine Sprecherin des Göttinger Bündnisses gegen Abschiebungen. Die
Problemlage könnte sich beispielsweise durch die Ausstellung
ausreichender Ausweisdokumente, die von den Banken als Passersatz zu
akzeptieren wären, deutlich entspannen.

Gleiche Rechte und Papiere für alle!

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Göttinger Bündnis gegen Abschiebungen
Kontakt: abschiebungenstoppen@autistici.org


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