Am heutigen Montag, den 31.08.2015, versuchten mehrere Göttinger
Flüchtlinge erneut an der Sparkassen-Filiale am Kreishaus ein Konto
einzurichten. Wie schon vor einem Monat wurde ihnen dieses Recht
verwehrt mit der Begründung, dass ihre Ausweispapiere keine
ausreichenede Legitimationsgrundlage hierfür böten, da sie nicht als
“Passersatz” ausgestellt waren. Die Angestellten bezogen sich auf das
sogenannte Geldwäschegesetz, also eine gesetzliche Regelung, die
offiziell dem Kampf gegen organisierte Kriminalität (nämlich dem
“Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten”) dienen soll.
In der Vergangenheit war immer wieder angekündigt worden, dass die
Möglichkeit einer Kontoeröffnung für Flüchtlinge bestünde. So hieß es am
2. April im Göttinger Tageblatt, “geduldete Flüchtlinge können ab
sofort in Göttingen ein Geldkonto eröffnen”1. Mittlerweile teilte die
Göttinger Stadtverwaltung mit, dass die neue Regelung lediglich für
“Flüchtlinge mit einer gültigen Aufenthaltsgestattung” (GT vom
20.08.2015) gelte. Dies betrifft somit nur einen sehr kleinen Teil der
Geflüchteten, aber keineswegs Geduldete.
Seit längerem wird von Geflüchteten und Unterstützer_innen gefordert,
dass Geflüchtete auch mit Duldungsstatus endlich Girokonten
erhalten. Die Verfügung über ein Konto ist in den allermeisten
Fällen Voraussetzung für den Eintritt in Arbeits– und
Mietverhältnisse sowie für viele Kaufverträge. Wenn Überweisungen
(bspw. für Energiekosten oder andere Rechnungen) ohne bestehendes Konto
ausgeführt werden müssen, so erhebt die Sparkasse zusätzliche
Bearbeitungsgebühren in Höhe von 15 Euro. Zu diesen Benachteiligungen
kommt die Praxis der monatlichen Barauszahlung der Sozialleistungen im
Neuen Rathaus. Bisher müssen die Betroffenen Monatsende für
Monatsende, in einzelnen Fällen auch Woche für Woche bei der Behörde
vorsprechen, um dort die ihnen zustehenden Geldbeträge abzuholen.
Das stundenlange Warten im tristen Eingangsbereich des Rathauses
mit über hundert Personen stellt insbesondere für Eltern oder
Kranke eine extrem stressige Situation dar.
“Für Flüchtlinge werden gezielt bürokratische Hürden aufgebaut, die eine
volle gesellschaftliche Teilhabe und gleiche Rechte für alle verhindern.
Offenbar ist kein politischer Wille vorhanden, gleiche Rechte für alle
Menschen auch nur bei den selbstverständlichen und alltäglichen
Angelegenheiten wie der Einrichtung eines Kontos zu ermöglichen.”, so
eine Sprecherin des Göttinger Bündnisses gegen Abschiebungen. Die
Problemlage könnte sich beispielsweise durch die Ausstellung
ausreichender Ausweisdokumente, die von den Banken als Passersatz zu
akzeptieren wären, deutlich entspannen.
Gleiche Rechte und Papiere für alle!
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Göttinger Bündnis gegen Abschiebungen
Kontakt: abschiebungenstoppen@autistici.org