Kreistagsnewsletter 1 (Dez. 2016)

Liebe Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Göttingen,
liebe Freunde/innen und Bündnispartner/innen,

seit dem 1.November 2016 gibt es im Kreistag Göttingen eine neue Kraft. Über Partei- und  Fraktionsgrenzen hinweg haben sich sechs Kreistagmitglieder zusammengeschlossen, um gemeinsam für eine soziale und demokratische Kreispolitik und gegen rechts  zu streiten.

Wir wollen regelmäßig über unsere Arbeit informieren. Wir, das sind die

Abgeordneten Dr. Eckhard Fascher, Andreas Gemmecke und Konrad Kelm (alle DIE LINKE), sowie Dr. Mohan Meinhart Ramaswamy (Piratenpartei), Rieke Wolters (Die PARTEI) und Hans-Georg Schwedhelm (Bündnis 90/Die Grünen).

Gruppenvorsitzender ist Dr. Eckhard Fascher, seine Stellvertreter sind Rieke Wolters und Dr. Mohan Ramaswamy.

Wir sind sechs von insgesamt 73 Mitgliedern des Kreistages Göttingen. Um Mehrheiten für unsere Vorstellungen  zu gewinnen, müssen wir deshalb auch Mitglieder der anderen Fraktion von unseren Ideen überzeugen. Eine unserer Aufgabe ist auch die Verwaltung zu kontrollieren.

Wir wollen über Anträge und Anfragen berichten und was wir als Nächstes vorhaben. Wenn Sie an Themen mitarbeiten wollen oder Vorschläge haben, sind Sie herzlich eingeladen.

Die Gruppe tagt jeden Montag  um 16:30 Uhr im Kreishaus Göttingen (nicht in den Schulferien). Unsere Gruppensitzungen sind öffentlich, so dass Sie herzlich willkommen sind. Mitwirkung ist ausdrücklich erwünscht.

Grundlage unserer Zusammenarbeit ist eine Gruppenvereinbarung. In der Vereinbarung haben wir festgelegt, was unsere politischen Schwerpunkte in den kommenden Jahren sind.

Im nächsten Newsletter werden wir unsere Gruppenvereinbarung veröffentlichen.

Wenn Sie weitere Personen kennen, die in den Verteiler des  Newsletter aufgenommen werden möchten bitten wir Sie,  uns diese Adresse mitzuteilen. Die Weiterverteilung ist ausdrücklich erwünscht.

Dieser Landkreis kann nur dann funktionieren, wenn sich Menschen für wirtschaftlich  Schwache, für Flüchtlinge und gegen alte und neue Nazis einzeln oder in Initiativen einsetzen. Sie wollen wir in unserer politischen Arbeit unterstützen.

Mohan – Rieke- Hans Georg –  Eckhard – Konrad – Andreas

 

Themen des Newsletter 1 / Dezember 2016 – Übersicht

  • Resolution gegen Rechts
  • Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages
  • Tarifliche Bezahlung der Beschäftigten der GAB (Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung Südniedersachsen)
  • Anfragen

 

Resolution gegen Rechts

Der Kreistag Göttingen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2016 die  Vorgänge am

12.11.2016 in Göttingen diskutiert.  Insbesondere die Bedrohung des Kreistagsabgeordneten Mohan Ramawany  (Piraten) durch Rechte wurde angesprochen.  Grundlage war eine Resolution die die Gruppe Linke/Piraten/Partei  (siehe unten)  eigebracht hat. Im Rahmen der Beratung haben CDU und SPD alternative Texte eingebracht.

Der Textvorschlag der SPD  (siehe unten) wurde Grundlage der Beratung im Kreisausschuss. Im Textvorschlag der SPD wird der Name von Herrn Mohan Ramaswamy überhaupt nicht erwähnt. Es  erfolgt eine typische Gleichsetzung von Gewalt, dass Südniedersachsen ein Problem mit Rechten hat taucht nicht auf.

Der Kreistag Göttingen hat in seiner Sitzung am 8. Dezember mit den Stimmen von CDU, SPD, GRÜNE, Freie Wähler, FDP, Alfa und AfD  den Textvorschlag der SPD beschlossen.

Auch der dem Neonazi-Milieu nahestehende Abgeordnete Göthel stimmte zu.

Der politische Arm der Rechten in den Parlamenten ist ausdrücklich mit einbezogen worden. Der Textvorschlag der Gruppe Linke/Piraten/Partei hat leider nur die Unterstützung der sechs Gruppenmitglieder bekommen.

Antrag der Gruppe Linke/Piraten/Partei

Mitglieder des Kreistages, Stadt- und Gemeinderäte dürfen nicht bedroht werden

Die im Kreistag Göttingen vertreten Fraktionen verurteilen die verbalen Angriffe auf das Mitglied des Kreistages Göttingen, Herrn Dr. Meinhart Ramaswamy und seine Familie.

Aufgrund der Vorfälle am Samstag, den 12. November, fordert der Kreistag Göttingen die Polizei auf, mit allen Mitteln dafür zu sorgen, dass ein ähnlicher Fall vor dem Haus der Familie Ramaswamy sich nicht wiederholt.

Dass sich Mitglieder von Gemeinde-, Stadträten und Kreistagen ohne Bedrohung politisch betätig können, ist ein hohes Gut unseres demokratischen Gemeinwesens. Dieses muss durch  staatliche Stellen, insbesondere die Polizei, geschützt werden. 

 Die Polizei hat  dafür zu sorgen, dass Straftaten die in diesem Zusammenhang geschehen sind,  konsequent verfolgt werden.

 Landrat, Kreistagsabgeordnete,  Dezernenten und Mitarbeit/innen  der Kreisverwaltung haben sich in den letzten Wochen gemäß des Beschlusses des Kreistages aus der letzten Wahlperiode aktiv gegen rechte Gewalt und für ein friedliches Zusammensein von Bürgerinnen und Bürgern und Flüchtlingen eingesetzt. Wer so handelt, darf keinen  Beschimpfungen oder Bedrohungen ausgesetzt werden. 

Die Angriffe auf die Familie Ramaswamy erfolgten nach einer Kundgebung des Freundeskreises Thüringen/Niedersachsen in Duderstadt. Der Landrat und die Verwaltung werden aufgefordert, aufgrund der aktuellen Vorfälle Kundgebungen und Demonstrationen des Freundeskreises nicht mehr zu erlauben bzw. in diesem Sinne die kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu beraten.

 

Begründung: 

Am Samstag den 12.November 2016, hat der Freundeskreis Thüringen/Niedersachsen eine Demonstration und Kundgebung in Duderstadt durchgeführt. Im Anschluss sind fünf der insgesamt zwölf Teilnehmer aus Duderstadt  nach Göttingen gefahren. Mit einem Megafon sind vor dem Wohnhaus der Familie Ramaswamy Aussagen wie „ wir kriegen euch alle“ gemacht worden. An der Aktion waren bekannte Neonazis wie Jens Wilke, Pascal Zintarra, Jan Philipp Jaenecke, Tim Wolk und Marcus Harsch beteiligt. Herr Wilke hat  auf seiner Facebookseite die Aussagen wiederholt  und ein Foto des Wohnhauses der Familie Ramaswamy veröffentlicht. Im März dieses Jahres wurde die Familie Ramaswamy bereits in ähnlicher Weise bedroht.

 Die vorgenannten Neonazis haben am 12. November 2016 auf dem Albani-Platz Jugendliche angegriffen und verletzt.   

Göttingen ist kein Einzelfall. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in einer Stellungnahme vom 30.9.2016 die vermehrten Angriffe auf Kommunalpolitiker angeprangert. Es wird ein konsequentes Vorgehen gegen Beschimpfungen, Bedrohungen und tätliche Angriffe auf Kommunalpolitiker gefordert. Die kommunalen  Spitzenverbände fordern auch,  eine Bedrohung von Kommunalpolitikern in sozialen Medien zu verfolgen. Weiterhin werden zentrale Ermittlungsstellen in den Ländern an die sich Kommunalpolitiker wenden können, damit die Fälle gezielt verfolgt werden, gefordert.  Diesen Forderungen schließen wir uns als Kreistag Göttingen ausdrücklich an.  

Textvorschlag der SPD (beschlossene Version)

Für Politik ohne Gewalt!

Der Kreistag möge beschließen:

Der Kreistag Göttingen distanziert sich deutlich von jeder Form des politischen Extremismus. Politischer Diskurs darf niemals in Gewalt münden. Das Gewaltmonopol eines demokratisch kontrollierten Staates ist eine zivilisatorische Errungenschaft, die nicht zur Disposition gestellt werden kann. Der Kreistag Göttingen verurteilt daher jede Form von Gewalt in der politischen Auseinandersetzung.

Seit Jahren häufen sich in der Stadt und dem Landkreis Göttingen politisch motivierte Übergriffe auf Menschen. Bedrohungen, Demütigungen, verbale wie körperliche Gewalt und schwere Brandstiftungen sind nur einige dieser verachtenswerten Vorfälle.

Dass sich Mitglieder von demokratisch gewählten Vertretungen und Parlamenten ohne Bedrohung betätigen können, ist ein hohes Gut unseres demokratischen Gemeinwesens. Dieses hohe Gut darf niemals durch reale oder auch „nur“ angedrohte gewalttätige Handlungen unterlaufen und dadurch eingeschränkt und bedroht werden. Es ist Aufgabe der Polizei, Straftaten, die in diesem Zusammenhang geschehen, konsequent zu verfolgen und aufzuklären. Die Polizeibehörden haben dabei die uneingeschränkte Unterstützung und das Vertrauen des Kreistages.

Das Demonstrationsrecht ist ein ganz besonderes Recht der politischen Auseinandersetzung. Landrat und Mitglieder des Kreistages haben sich in den letzten Wochen gemäß dem Beschluss des Kreistages aus der vergangenen Wahlperiode aktiv gegen rechte Gewalt und für ein friedliches Zusammensein von Bürgerinnen und Bürgern und Flüchtlingen eingesetzt. Das Engagement gegen jede Form des politischen Extremismus darf nicht dazu führen, Beschimpfungen oder Bedrohungen ausgesetzt zu werden.

Der Kreistag fordert den Gesetzgeber darüber hinaus auf, die juristische Würdigung von Hass und Hetze im Netz neu zu beurteilen.

Rede von Rieke Wolters vom 8.12.2016 im Kreistag Göttingen

Moin Herr Vorsitzender,

Moin meine Damen und Herren, 

unsere Resolution, liebe Kollegen und Kolleginnen, hat einen konkreten Anlass und fordert auf zum Handeln auf.

Ich persönlich finde ja, die größte Gefahr für Kommunalpolitiker durch ihre Tätigkeit sollte sein, dass ihnen im Kreistag das Portemonnaie aus der Hosentasche fällt.

Und dieses Gut ist hier irgendwie mal so bedroht.

Ich hab mich da mal, aus gegebenem Anlass, schlau gemacht und versucht heraus zu finden was genau der Begriff der Bedrohung beschreibt.

 „Eine Bedrohung ist ein Gefährdungsdelikt, mit dem das Begehen eines Verbrechens gegen eine Person oder einem der Person Nahestehenden angedroht wird. Hierbei reicht es im deutschen Strafrecht aus, dass die Bedrohung vorgetäuscht wird.“

Mandatsträger sollen geschützt werden.

Uns allen sollte das wichtig sein.

Aber spinnen wir die Geschichte mal weiter und gucken mal.

Was könnte passieren?

Die Situation in und um Göttingen kann mit einem massiven Angriff des Noro Virus auf ein Altenheim verglichen werden. Wenn Personen sich mit diesem Noro Virus angesteckt haben, ist es extrem wichtig, dass das Ganze nicht in einer Epidemie endet.

„Eine Epidemie bezeichnet eine stark gehäufte, örtlich und zeitlich begrenzte Häufung einer Krankheit innerhalb einer menschlichen Population.“

Man stelle sich nun vor, dass die Ärzte und Krankenpfleger sich nicht um die befallenen Personen kümmern. Sie wissen wahrscheinlich was passieren würde. Wenn man die erkrankten Personen nicht sofort behandeln würde, wäre das Altenheim innerhalb kurzer Zeit von einem braunen Sud befallen.

Und am Ende macht keiner mehr das Maul auf, denn wer bis Oberkante Unterlippe in der Scheiße steht, befürchtet, dass es direkt rein läuft.

Und damit sind wir beim Thema!

Sie verstehen:

Wenn man Scheiße an den Hacken hat, sollte man rechtzeitig handeln.

Der klare Mehrwert, die unsere Resolution für Sie hat, ist, dass wir die Tatsachen direkt ansprechen und nicht einfach „copy and paste“ machen.

Es hat sich in der Kulturgeschichte des Menschen bewährt, dass das Ansprechen eines Problems zur Lösung beiträgt.  Zu ihrer Resolution möchte ich Paul Watzlawick zitieren: „Wenn die Lösung das Problem ist.“. Bei Ihnen ist die Lösung das Problem, denn sie übersehen einen wichtigen Fakt.

Denn eine Kleinigkeit, eine entscheidende Kleinigkeit, fehlt: die Polizei, die sonst sehr gute Arbeit macht, hatte nicht ihren besten Tag. Da geht mehr Jungs! Wir glauben euch, da geht mehr!

Denn wir haben hier ein Problem mit dem braunen Sud.

Daher ist unsere Resolution eine sehr, sehr gute Resolution.

Antrag: Änderung der Geschäftsordnung des Kreistages  

Der Kreisausschuss möge empfehlen und der Kreistag möge beschließen:

Die Geschäftsordnung wird an folgenden Punkten ergänzt:

§ 3

Öffentlichkeit

Abs. I

  1. Satz: „ nach Maßgabe der vorhandenen Plätze teilnehmen“

wird gestrichen

 

Abs. II

Halbsatz: „ insbesondere keine Zeichen des Beifalls oder des Missfallens geben“ wird gestrichen.

 

 

§ 5

Sitzungsverlauf

  1. e) Neu zusätzlich: Die Sitzung wird für Stellungnahmen und Fragen der Zuhörer/innen unterbrochen

i.)  Die Sitzung wird nach dem öffentlichen Teil für Stellungnahmen und Fragen der Zuhörer/innen  unterbrochen.

 

 Anfragen der Kreistagsmitglieder werden zukünftig nach Neu e.) beantwortet.

 § 9

unter a) statt „Rednerliste“:  Redeliste

§ 12

Anhörung

Abs.  II: der letzte Satz wird gestrichen.

 § 17

Anfragen

1.Abs

Satz zwei Neu: Anfragen die in der Kreistagsitzung und in den Ausschüssen gestellt werden, können  in elektronischer Form, Papierform oder auch mündlich erfolgen.

 1.Abs Satz 4

„Eine Aussprache über die Beantwortung der Anfragen findet nicht statt.“
Der Satz wird gestrichen 

 

§ 9

Die zeitliche Beschränkung auf 30 Minuten wird gestrichen.

 

§ 24

Geschäftsgang und Verfahren der Ausschüsse

Abs. 5 Neu: Jedes Kreistagmitglied kann an jeder Fachausschusssitzung mit Rederecht teilnehmen.

 

Begründung:

Mit den Änderungen  wollen wir mehr Beteiligungsmöglichkeiten von Einwohnerinnen und Einwohnern erreichen. In der Regel wollen Teilnehmer/innen an Sitzungen des Kreistages bzw. seiner Ausschüsse nicht nur Fragen stellen, sondern auch zu Beratungsthemen  Stellung nehmen. 

Ein weiteres Ziel ist, dass die Mitglieder des Kreistages mehr Rechte bekommen.

Manchmal spielen lokale Themen in Ausschüssen eine Rolle. Die örtlichen Kreistagsmitglieder können dann nicht Stellung  nehmen, weil sie nicht Mitglied der Ausschüsse sind. Dies soll geändert werden.

Anfragen an die Verwaltung sollen auch mündlich erfolgen können. Die Beantwortung soll zukünftig nicht der vorletzte Tagesordnungspunkt sein. 

Die Gruppe hat im Rahmen der Konstituierung des Kreistages den Antrag angekündigt.  

Eine ergänzende Begründung erfolgt im Rahmen der Beratung. 

Der Antrag wurde in der Kreistagssitzung am 8.12. abgelehnt.

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Antrag:  Tarifliche Bezahlung der Beschäftigten der GAB

Der Finanzausschuss möge empfehlen, der Kreisausschuss möge beschließen:

Neuer Beschlussvorschlag:

Die Vertreterin und die Vertreter des Landkreises Göttingen in der Gesellschafterversammlung der GAB werden angewiesen, dem vorliegenden Wirtschaftsplan zuzustimmen.

Im Geschäftsjahr 2017 werden die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in einem Tarifvertrag geregelt. Dies kann durch die Übernahme des TVöD oder des Tarifvertrages/Haustarifvertrages der Volkshochschule Göttingen Osterode gGmbH erfolgen.

Die Gesellschafterversammlung/Geschäftsführung werden Ende des zweiten Quartals 2017 im Finanzausschuss des Landkreises über die Umsetzung berichten.

Der Antrag wurde am 5.12. im Ausschuss für Finanzen und öff. Einrichtungen abgelehnt

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Anfragen zum Kreistag am 08.12.2016

  1. Untreuevorwürfe gegen ehemaligen VHS-Geschäftsführer

Aus der Berichterstattung örtlicher Medien (GT, HNA, goest.de, Stadtradio, sehr ausführlich

Betriebsexpress.de) wurde bekannt, dass der Geschäftsführer der VHS Göttingen Osterode

möglicherweise Geschäftsvermögen veruntreut hat. Es wird von unsachgemäßer Nutzung einer geschäftlichen Kreditkarte über viele Monate berichtet. Nun scheint der Aufsichtsrat der VHS nicht sehr sicher im Umgang mit diesen Unregelmäßigkeiten. Laut Berichterstattung warfen sich verschiedene Mitglieder des Aufsichtsrats gegenseitig Geheimnisverrat vor – und die vom Aufsichtsrat beauftragen Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte überzeugen auch nicht durch eine nachvollziehbare Aufklärung (sondern beteiligen sich an der aufgeregten Medienberichterstattung). Unserer Meinung nach besteht aber ein Anspruch der Öffentlichkeit auf maximale Transparenz und rückhaltlose Klärung, insbesondere der Aufdeckung und Schließung von Schwachstellen in Arbeitsabläufen der VHS.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Ist es richtig, dass die vom Aufsichtsrat mit der Wahrung der Interessen der VHS beauftragten Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte eine „Aufrechnungsstrategie“ verfolgen, d.h. tatsächlich Ansprüche der Gesellschaft gegenüber dem ehemaligen Geschäftsführer mit echten oder vermeintlichen Ansprüchen des ehemaligen Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft verrechnen wollen und so den Schaden „kleinrechnen“?
  1. Welcher Art sind die angeblichen Ansprüche des ehemaligen Geschäftsführers gegenüber der VHS?
  1. Ist eine Aufrechnung ohne Aufrechnungserklärung überhaupt legal?
  1. Würde eine solche Aufrechnung nicht den Interessen der Gesellschaft an einer ordentlichen, sparsamen und transparenten Führung der Geschäfte diametral entgegen- stehen? Würde eine solche Aufrechnung nicht einzig auf den Schutz des ehemaligen Geschäftsführers hinauslaufen?
  1. Warum legt der Landkreis im Gegensatz zu anderen Landkreisen die Gehälter der Geschäftsführer öffentlicher Unternehmen nicht offen?
  1. Wie hoch war das Gehalt des Geschäftsführers VHS?
  1. Ist es richtig, dass der ehemalige Geschäftsführer neben einem sechsstelligen Jahresgehalt bei der VHS noch über 40.000 Euro bei der KVHS als zweites Gehalt bezog, dazu einen Geländewagen (SUV) als Dienstwagen von 50.000 Euro, dazu Tanken ohne Ende?
  1. Welche Aufgaben hat Herr Eberwien an der KVHS (Musikschule) für die 40 000.- Euro erbracht?
  1. Welche Regeln gelten für die Nutzung der geschäftlichen Kreditkarte?

Die Beantwortung der Verwaltung erfolgte im nichtöffentlichen Teil der Kreistagssitzung und kann daher in diesem Newsletter nicht publiziert werden. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass dem Leser durch das Fehlen der Antwort nichts entgeht

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Sanktionspraxis bei SGB-II-Beziehern

In den letzten vier Jahren wurden in Deutschland jährlich rund eine Millionen Sanktionen gegen SGB-II-Bezieher verhängt. In der Praxis bedeuten diese Sanktionen, dass den Betroffenen das zum Überleben notwendige Existenzminimum nicht mehr zur Verfügung steht und die körperliche Unversehrtheit des Betroffenen gefährdet ist.

Auch im Landkreis Göttingen werden Sanktionen gegen die Betroffenen verhängt.

Eine Änderung dieser Praxis ist nicht absehbar.

Dazu haben wir folgende Fragen

  1. Wie hoch war die Sanktionsquote in den Jahren 2014 und 2015 sowie der ersten Jahreshälfte 2016 in den damaligen Landkreisen Göttingen und Osterode?
  1. Wer ist von den Sanktionen betroffen?

Aufgliederung bitte nach

a) unter 25jährigen,
b) Bedarfsgemeinschaften mit Kindern
c) Männern und Frauen.

  1. In welcher Höhe und für welchen Zeitraum wurden die Sanktionen verhängt?

 Bitte aufschlüsseln nach

a) prozentualer Höhe bis hin zu völliger Leistungsverweigerung
b) Dauer der Sanktionen.

Diese bitte ebenfalls aufschlüsseln nach den unter 2) genannten Gruppen.

  1. Welche Gründe führten zu den oben aufgeführten Sanktionen?

Bitte aufschlüsseln nach

a) prozentualer Höhe bis hin zu völliger Leistungsverweigerung
b) Dauer der Sanktionen.

  1. Welche Leistungen (Warengutscheine etc.) erhält die Betroffene trotz einer Leistungseinstellung.

 

  1. Wie viele Widersprüche gegen verhängte Sanktionen wurden in dem genannten Zeitraum eingereicht?

 

  1. In wie vielen Fällen musste den eingereichten Widersprüchen stattgegeben werden?

 

  1. Strebt der Landkreis eine Senkung der Sanktionsquote an? Welche Möglichkeiten werden gesehen, um eine Senkung der Quote zu erreichen?

Die Antwort der Verwaltung kann hier heruntergeladen werden:

https://sessionnet.krz.de/kreis_goettingen/bi/getfile.asp?id=6237219&type=do&

 


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