Wir lehnen die Videoüberwachung öffentlicher und privater Räume grundsätzlich ab. Wird trotzdem eine begründete Überwachung bestimmter Orte gestattet, muss der Schutz der Privatsphäre und Ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf jeden Fall gewahrt bleiben. Bei allen in öffentlich zugänglichen Räumen installierten Überwachungskameras muss daher der Betreiber, der zuständige Datenschutzbeauftragte und die Art der Speicherung und Erfassung der Daten erkenntlich sein. Die Kameras sind so einzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen auf jeden Fall eingehalten werden. Sollte dies unmöglich
sein, sind sie außer Betrieb zu nehmen.
Auf Versammlungen sollen Ordnungskräfte Videoaufzeichnungen nur anfertigen dürfen, wenn diese unumgänglich
sind. In diesen Fällen fordern wir mehr Transparenz und Information durch die Behörden ein. Es muss sicherstellt werden, dass Aufzeichnungen unmittelbar nach Ende der Versammlung unwiderruflich gelöscht werden, wenn auf ihnen keine strafrechtlich relevanten Taten zu sehen sind. Dies betrifft auch Übersichtsaufnahmen oder solche, die zu Übungszwecken erstellt wurden. Der Versammlungsleitung muss es jederzeit möglich sein, das Löschen der Aufzeichnungen zu überprüfen.