Freie Selbstbestimmung des Zusammenlebens

Wir bekennen uns zum Pluralismus des Zusammenlebens.
Politik muss der Vielfalt der Lebensstile gerecht werden und echte Entscheidungsfreiheit für die individuell gewünschte Form des Zusammenlebens ermöglichen. Eine bloß historisch gewachsene, strukturelle und finanzielle Bevorzugung ausgewählter Modelle im Steuerrecht oder Erbrecht – wie zum Beispiel durch das Ehegattensplitting – lehnen wir ab.

Steuerliche Vergünstigungen für Einzelpersonen oder Lebensgemeinschaften müssen an die Versorgung von Kindern und hilfsbedürftigen Menschen gebunden werden.

Ehe und eingetragene Partnerschaft sollen gleichgestellt werden. Dabei ist die eingetragene Partnerschaft für alle Formen der Partnerschaft zu öffnen. Wir wollen die eingetragene Lebenspartnerschaft zu einer eingetragenen Lebensgemeinschaft auch von mehr als zwei Personen erweitern und entsprechende Konzepte erarbeiten und verwirklichen.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist als ziviler Solidarpakt zu gestalten. Dies soll eine flexiblere Übertragung von Rechten ermöglichen und vereinfachte und kostengünstigere Auflösungsverfahren (z. B. Scheidung) sowie die Verlagerung des Vertragsschlusses von der staatlichen auf eine notarielle Ebene erlauben.


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