12. November 2012
Ein Gesetz, das wir für überflüssig halten und daher abschaffen wollen, ist die Residenzpflicht, der zufolge sich Asylbewerber rund um die Uhr im Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde aufhalten müssen. Selbst das kurzfristige Verlassen des Bezirks ist prinzipiell strafbar. Die Residenzpflicht ist eine deutsche Besonderheit, sie existiert in keinem anderen Land der Europäischen Union.