Ein neues Versammlungsrecht

Das Recht auf offene Diskussion und öffentliche Meinungsäußerung ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen und freien Demokratie. So bietet das Versammlungsrecht grundsätzlich jedem die Möglichkeit, seine Meinung friedlich und im Rahmen des Grundgesetzes zu äußern. Dieses Recht wird zum Beispiel auch bei Demonstrationen ausgeübt.

Das vom niedersächsischen Landtag 2011 verabschiedete geänderte Versammlungsrecht ist ähnlich wie in Bayern oder Baden-Württemberg ein Versammlungsverhinderungsgesetz, für dessen Durchsetzung zudem unnötige Bürokratie aufgebaut wird. Wir wollen diese Änderungen rückgängig machen und setzen uns für ein für alle Seiten anwendbares und rechtssicheres Versammlungsgesetz ein.

In einem neuen Versammlungsgesetz sollen die in den letzten Jahrzehnten durch Gerichte aufgegebenen Anforderungen eingearbeitet werden. Es gibt eine Vielzahl richterlicher Entscheidungen, die bisher nicht in das niedersächsische Gesetz eingeflossen sind.
Wir wollen insbesondere die Kommunikation zwischen den Versammlungsleitern, den Teilnehmern und den Behörden erleichtern und fördern. Hierzu zählt auch, dass mögliche Auflagen frühzeitig übersandt werden. Es soll eindeutige Auflagenkataloge für jede Kommune geben, die Behördenwillkür nicht mehr zulässt. Diese Kataloge sollen als grundlegender Standard für alle Versammlungen gelten.

Darüber hinausgehende Auflagen, die sich durch Sonderfälle durchaus ergeben können, müssen konkretisiert und begründet werden. Es muss für jeden auch ohne Jurastudium möglich sein, die Auflagen und die Gründe der Erteilung zu verstehen. Bei Problemen mit nicht eindeutigen und nachvollziehbaren Auflagen müssen Behörden ausführliche Hilfestellungen geben.

Jeder, der eine Versammlung nach den Regeln unseres Grundgesetzes durchführt, muss auch das Recht haben, seine Meinung entsprechend zu äußern. Daher müssen auch neue Formen von Versammlungen in Zukunft bei der Gesetzgebung berücksichtigt werden. Die in den letzten Jahren immer öfter stattfindenden Flashmobs werden zurzeit nicht vom Versammlungsrecht erfasst bzw. ermöglicht. Friedliche Gegendemonstrationen müssen umfänglicher berücksichtigt werden.

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Zusatzinfo:

Im Wahlprogramm folgt hier ein Satz bezüglich Blockaden, den ich so nicht teile, und somit hier nicht wiedergeben möchte. Ich sehe hier beim nächsten PPT Klärungsbedarf.

Ziviler Ungehorsam ist und muss immer möglich sein!


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