Reform des Landesvergabegesetzes

Auch Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge – z.B. von Kommunen oder Behörden des Landes – bewerben, müssen dem guten Beispiel folgen. Aus diesem Grund setzen wir uns für eine Reform des Landesvergabegesetzes ein.

So müssen die sich bewerbenden Unternehmen sowie deren Subunternehmen ihren Arbeitnehmern mindestens einen Stundenlohn in Höhe der Niedriglohngrenze gemäß OECDDefinition zahlen. Beschäftigte Leiharbeiter müssen den gleichen Lohn wie die Stammarbeitskräfte erhalten. Zudem sollen bei öffentlichen Ausschreibungen für Beschaffungen und Aufträge noch festzulegende Mindeststandards für Umwelt- und Energieeffizienzkriterien eingehalten werden.


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