Grundrecht auf Wohnung

Wir unterstützen Bemühungen, das Recht auf angemessenen Wohnraum als Grundrecht in der niedersächsischen Landesverfassung und im Grundgesetz zu verankern. Wir sehen den Staat in der Pflicht, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um jedem Bürger einen ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass das Land Niedersachsen und die Kommunen über eigene Wohnungsbaumaßnahmen ausreichend Wohnraum für alle schaffen.

Die Verdrängung von Mietern durch Spekulanten sehen wir als Verstoß gegen die im Grundgesetz festgelegte Allgemeinwohlverpflichtung von Eigentum an. Dennoch unterstützen wir aber auch die wichtige Rolle der Privatinvestoren bei der Schaffung von Wohnräumen.


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