Generator-Prozess endet mit Einstellung

Vor dem Amtsgericht in Hameln endete am. 4.2.2015 nach 30 Minuten Verhandlungszeit der Prozess gegen 5 Anti-Atom-Aktivisten aus Göttingen und Kassel im Alter von 48, 53, 59, 68 und 75 Jahren mit der Einstellung des Verfahrens auf Kosten der Staatskasse.

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In dem maroden Atomkraftwerk (AKW) Grohnde sollte im Mai 2014 ein defekter und für den Betrieb des AKW existentieller Generator ausgetauscht werden. Die Betreiber des AKW und das Wasser-und Schifffahrtsamt des Bundes versuchten an der Öffentlichkeit vorbei einen Ersatzgenerator per Schwerlastschiff über die Weser nach Grohnde zu verschiffen. Am 13. Mai entdeckten Aktivisten das Transportschiff mit dem verrosteten Ersatzgenerator im Hafen von Hameln. Zwei Tage später wurde eine Kundgebung zum katastrophalen Zustand des AKW Grohnde auf dem Gelände des Wasser-und Schifffahrtsamt in unmittelbarer Nähe des Schwerlastschiffes durchgeführt. Von den hieran teilnehmenden 5 Angeklagten der Anti-Atom-Initiative Göttingen wurde durch die anwesende Polizei die Personalien festgestellt. Angeklagt wurden sie nun von der StA Hannover wegen Betretens des „privaten“ Geländes des Wasser-und Schifffahrtsamtes.

„Da es sich bei dem Wasser- und Schifffahrtsamt um eine öffentliche Behörde handelt, unterliegt das Amt der unmittelbaren Grundrechtsbindung. Vor Ort war nicht ansatzweise gewürdigt worden, dass es sich um eine Kundgebung unter dem Schutz der Versammlungsfreiheit handelte.“ erklärt der Strafverteidiger Sven Adam nur eines der rechtlichen Probleme, die zu der Einstellung des Verfahrens geführt haben.

Demonstrative Aktionen dieser Art dienen immer wieder dazu, die Öffentlichkeit, insbesondere die Presse und die Politik, auf Missstände aufmerksam zu machen.

„Die letztjährigen Pannen im AKW Grohnde mit dem verrosteten Generator und andere Missstände, die durch die Überprüfungen des Ministeriums nach der Kundgebung in Hameln festgestellt wurden, sind von öffentlichem Interesse. Auch die Abschaltung dieses Pannenreaktors ist von öffentlichem Interesse. Es gibt aber kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung der Kritiker der Atomkraft.“ so einer der Angeklagten. „Die korrupten Machenschaften der Konzerne, wie z.B. der Eon, die aus Geldgier die Gesundheit der Bevölkerung aufs Spiel setzt, üben Druck auf die Politik aus, die willfährig den Konzernen zuarbeitet. Das muss ein Ende haben.“ ergänzt eine weitere Angeklagte.


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