Außerdem fordern wir, das niedersächsische Abgeordnetengesetz endlich an die Anforderungen der UN-Konvention gegen Korruption anzupassen. Die Tätigkeiten eines Abgeordneten sowie der Umgang mit Spenden müssen eindeutig geregelt werden.
Wir wollen alle Abgeordneten verpflichten, sämtliche Einkünfte, die sie während ihrer Amtszeit beziehen, detailliert in mindestens halbjährigen Abständen offen zu legen. Bei besonders geschützten Berufsgruppen ist lediglich die Branche und die Höhe der Einkünfte mitzuteilen.
Um dem sogenannten Drehtür-Lobbyismus Einhalt zu gebieten, soll ein Wechsel ehemaliger Volksvertreter in Lobbytätigkeiten generell, also nicht nur im Bereich der zuvor bearbeiteten Fachgebiete, für eine Karenzzeit von drei Jahren verboten sein. Bis zu einer gesetzlichen Umsetzung setzen wir uns für eine Mitteilungspflicht der ehemaligen Abgeordneten ein. So könnte einem Abgeordneten auch nach dem Ausscheiden aus dem Landtag bei verbotener Lobbytätigkeit ein Ordnungsgeld durch den Landtagspräsidenten auferlegt werden.
Spenden sollten nur von Parteien bzw. Wählergemeinschaften angenommen werden dürfen. Für parteilose und fraktionslose Abgeordnete wird gegebenenfalls eine Sonderregelung geschaffen.