Eine umfassende Reform des Bergrechts soll einen echten Interessensausgleich zwischen Bürgern und Betreibern genehmigungspflichtiger bergrechtlicher Unternehmungen schaffen.
Behörden und Betreiber sind zu verpflichten, Kommunen, Gemeinden bei Planungen und Anträgen sofort zu informieren und relevante Daten vollständig zu veröffentlichen.
Möglichkeiten der Mitbestimmung wie Anhörungen und Einspruchsverfahren, Mediationen, Bürger- und Volksbegehren, Verbandsklagerecht, Bürger- und Volksentscheide sollen im Bergrecht verankert werden. Enteignungen müssen erschwert und die Zerstörung von Lebensräumen, Infrastrukturen, Dörfern und Siedlungen sowie Zwangsumsiedlungen der Bewohner verboten werden. Den Bergbaubetreibern muss die Beweislast für Notwendigkeit, Effektivität und Gefahrenfreiheit der Nutzung gesetzlich auferlegt werden. Sie müssen zudem verpflichtet werden, ausreichende Rückstellungen zur Schadensregulierung zu bilden.
Die Betreiber sowie die aufsichtführenden Behörden (meist das Landesbergamt) werden grundsätzlich verpflichtet, alle Geo-, Umwelt- und sonstigen Monitoringdaten permanent aktualisiert der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Bundesgesetz zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) soll so überarbeitet werden, dass es auch bei bergrechtlichen Verfahren angewendet werden kann.