Opt-in bei Datenweitergabe

Aktuell muss Widerspruch eingelegt werden, wenn jemand nicht möchte, dass die Meldedaten an nicht-staatliche Stellen weitergegeben werden. Viele Bürger wissen dies nicht und legen deshalb keinen Widerspruch ein. Aus diesem Grund setzen wir uns dafür ein, dass Meldedaten nur noch mit ausdrücklichen Zustimmung an nicht-staatliche Stellen weitergegeben werden (Opt-In).

Zusätzlich sollen Meldeämter vor der Weitergabe von Meldedaten kritisch prüfen, ob die Auskunft notwendig ist. Stimmt das Meldeamt einem Antrag auf Meldeauskunft zu, so ist der Betroffene über die Anfrage und seine Rechte aufzuklären. Auf Kosten des Antragstellers wird der Betroffene informiert über die Identität des Antragstellers, dessen ladungsfähige Adresse und den Zweck der Anfrage. Dem Betroffenen ist eine angemessene Frist einzuräumen, um Widerspruch gegen die Weitergabe der Daten einzulegen. Vor Ablauf dieser Frist und des Widerspruchsverfahrens dürfen keine Daten an den Antragsteller weitergegeben werden.


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