Zur Liberalisierung in der Wirtschaftspolitik gehört für uns auch, dass wir eine umfassende Neuordnung des Glücksspielmarktes fordern. Wir streben eine bundeseinheitliche Regelung an, die sowohl den Anforderungen des europäischen Wettbewerbsrechts als auch dem Internetzeitalter gerecht wird.
Eine Neuordnung muss die Interessen aller Beteiligten berücksichtigen:
die der öffentlichen Hand an Steuereinnamen, die der Anbieter, Spieler und betroffener Dritter an einer planungssicheren Rechtslage und die der Bevölkerung an effektiver Suchtprävention. Gerade hier besteht im aktuellen Entwurf noch Nachholbedarf. So müssen beim Aufbau der geplanten Sperrdatei für Glücksspielsüchtige Datenschutzbelange berücksichtigt werden. Darüber hinaus sind Netzsperren bei der Neuregelung auszuschließen.
Grundlage einer Neufassung des Glückspielrechts könnte das im September 2011 verabschiedete Glücksspielgesetz Schleswig-Holsteins bilden, das, im Gegensatz zu den aktuellen Entwürfen der übrigen 15 Länder, von der EU-Kommission ohne Einschränkungen akzeptiert wurde.
Geldwäsche in Spielhallen muss unterbunden werden. Regelmäßige Kontrollen sind flächendeckend durchzuführen,
um Manipulationen zu verhindern.