Bankentrennung in Niedersachsen und anderswo

Wir sind für die schnellstmögliche Einführung des Trennbanken-Systems für die Sparkassen und die Nord/LB in Niedersachsen. Durch die rechtliche Trennung der Banken in eine Geschäftsbank und in eine so genannte Investmentbank (Wertpapier-Handelsbank) wird verhindert, dass bei Wertpapiermarkt-Turbulenzen die Kundengelder für den Handel mit Wertpapieren haften und der eigentliche Geschäftsbetrieb einer Bank in Mitleidenschaft gezogen wird.

Im schlimmsten Fall droht die Zahlungsunfähigkeit der Bank und der Totalverlust der Kundengelder, sowie die Einstellung des Zahlungsverkehrs und die Rückzahlung der Darlehen.

Nord/LB und Sparkassen werden angehalten, innerhalb von 2 Monaten eine Versammlung der Anteilseigner einzuberufen, um darüber zu entscheiden, ob sie als Geschäftsbank oder Investmentbank geführt werden wollen. Nach dieser Entscheidung hätten die Banken 9 Monate Zeit, um die Trennung zu vollenden. Kreuzbeteiligungen jeder Art müssen verboten sein. Jede systematische Umgehung führt zwangsläufig zur Aberkennung der Banklizenz als Geschäftsbank.

Eine nachträgliche Umwandlung in eine Investmentbank ist möglich. Investmentbanken sind nur als Partnerschaften zu führen. Die Eigentümer haften für ihr Handeln. Sie dürfen Filialen unterhalten, aber nicht über Sparkassen verfügen. Der Umgang mit Bargeld des Kunden ist nicht gestattet. Eigenhandel
wird gestattet, sofern eine Finanztransaktionssteuer von 0,1 % entrichtet wird. Alle Derivate sind über registrierte Makler bzw. Börsen abzuwickeln.

Geschäftsbanken dürfen keine Geschäfte auf eigene Rechnung tätigen. Aktien dürfen im Namen und auf Rechnung von Kunden ge- und verkauft werden. Fonds dürfen nur vertrieben werden, wenn diese Produkte von der Bank selber erschaffen worden sind. Hypotheken und Darlehen dürfen nur weiterverkauft werden, wenn diese zwei Jahre lang ordnungsgemäß bedient worden sind.


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