AKW Grohnde Generator: Stefan Wenzel ignoriert geltende Rechtslage!
Umweltaktivisten schalten Gewerbeaufsicht ein.
„Die Umstände des Schadens am wasserstoffgekühlten Generator wurden bisher nicht aufgeklärt und es existiert kein Explosionsschutz im nicht-nuklearen Bereich des AKW Grohnde. Beim Umweltministerium angeforderte Nachweise, die das Gegenteil belegen sollen, bleiben aus.“ sagte Uli Eberhardt als einer der Sprecher der Aktivistengruppe ‚Anti-Atom Komitee‘.
„Umweltminister Stefan Wenzel kommt seinem selbstgesetzten Ziel Transparenz und Bürgernähe zu vermitteln nicht nach, seine Verantwortung hinsichtlich Anlagensicherheit nimmt er nicht wahr und generiert das Umweltministerium „nur“ noch als Atomaufsicht. Daher haben wir heute die staatliche Gewerbeaufsicht eingeschaltet, da das stillhalten des Ministers gegen die derzeit geltende Rechtslage verstößt.“ so Annette Ramaswamy als eine Sprecherin des ‚Anti-Atom Komitee‘.
In der Nacht vom 12. auf den 13. Mai 2014 stellten Anti-Atom-Aktivist*innen am Ersatzgenerator, der in Hameln auf einem Frachter vor Anker lag, erhebliche Mängel fest. Darüber berichteten unter anderem am Tag die Weserberglandnachrichten [1] und SAT1 Nachrichten mit einem Fernsehbeitrag [2]. SAT1 formulierte es gegenüber den Zuschauer*innen folgendermaßen: „Vertrauenserweckende Maßnahmen sehen anders aus.“
Umweltminister Wenzel hatte Vertreter*innen verschiedener Niedersächsischer Anti-Atom-Gruppen am 28. Mai zum Gespräch ins Ministerium geladen und schien bemüht sich die Belange der Gruppen an zu hören, leider ohne auch nur eine der daraus resultierenden Bitten und Forderungen nach zu kommen. So ist bis heute nicht geklärt wie es zum Schaden im nicht-nuklearen Bereich am mit Gefahrstoff gekühlten Generator kommen konnte.
Und genau diese Ursache möchten die Aktivist*innen vor dem Anfahren der Anlage wissen!
Durch externe Beratung wurde den Aktivist*innen auch deutlich, dass das Umweltministerium hinsichtlich dem AKW Grohnde nicht nur als Atomaufsicht fungiert, sondern zuständig ist für die Anlagensicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen, wie entzündlichen und explosiven Wasserstoff der bei der Kühlung des Generators zum Einsatz kommt. Das scheint auch das Umweltministerium zu wissen, denn sie formuliert es selbst auf ihrer Webseite [3]:
„Ziel der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge ist es, das Eintreten von Störungen in Anlagen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, zu verhindern und die Auswirkungen von Störungen, die dennoch eintreten, für Mensch und Umwelt zu begrenzen.“
Auch die Kerntechnische Regelung zum Explosionsschutz in Kernkraftwerken mit Leichtwasserreaktoren[4] zeigt die Verantwortung im nicht-nuklearen Bereich auf:
„Anlass zu Überlegungen hinsichtlich des Explosionsschutzes in Kernkraftwerken geben alle Stoffe, die explosionsfähige Atmosphäre oder sonstige explosionsfähige Gemische bilden können, soweit diese Stoffe in das Kernkraftwerksgelände eingebracht werden oder eindringen können oder im Kernkraftwerksgelände entstehen können.“
Wasserstoff kommt bei der Kühlung des Generators im nicht-nuklearen Bereich des AKW Grohnde zum Einsatz. Bei Wasserstoff handelt es sich um ein extrem entzündbares Gas – ein Gefahrstoff. Beim Mischen mit Luft ab 4 Volumen% ist Wasserstoff entzündlich, was in der Umgebung des Generators und dessen Zuleitungen und Versorgungsstationen schnell erreicht werden kann. Bei einer Konzentration von 18 % in der Luft ist Wasserstoff sogar explosiv!
Damit der Schutz der Bevölkerung gewährleistet ist, muss die Gewerbeaufsicht jetzt tätig werden.
[3] http://www.umwelt.niedersachsen.de/themen/technischer_umweltschutz/anlagensicherheit/8965.html
[4] http://www.kta-gs.de/d/regeln/2100/2103.pdf